Nachrichten:2012-01-17: Deutsche Bahn für Bahnhöfe verantwortlich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Deutsche Bahn dafür verantwortlich ist, dass Züge ohne Gefahren erreicht und wieder verlassen werden können.
Karlsruhe (Deutschland), 17. Januar 2012. – Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Deutsche Bahn nicht nur für verkehrssichere Züge verantwortlich ist, sondern auch dafür sorgen muss, dass diese gefahrlos erreicht oder verlassen werden können. Diese Haftung kann nicht auf die Bahnhofsbetreiber oder Reinigungsfirmen übertragen werden.
Im vorliegenden Fall war eine Kundin auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt und hatte sich verletzt. Der Kundin wurden Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Behandlungskosten zugesprochen.
Aktenzeichen: X ZR 59/11
Quellen
Bearbeiten- dpa/dapd via Spiegel Online, Fahrgäste können Schadensersatz für Unfälle am Bahnhof verlangen vom 17. Januar 2012