Nachrichten:2011-08-30: Verbesserter Verbraucherschutz bei Online-Reiseportalen

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Preis-Schummeleien bei Flugangeboten auf Online-Reiseportalen nicht zulässig sind.

Karlsruhe (Deutschland), 30. August 2011. – Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass Zusatzkosten bei der Buchung von Flügen auf Online-Portalen nicht erst bei der Buchung eingeblendet werden dürfen, sondern bereits zu Beginn der Endpreis anzugeben ist. Es stellte klar, dass das EU-Recht nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für Reisevermittler gelte. Damit wird verhindert, dass zwingend nötige Kostenpositionen verschleiert oder unerwünschte Zusatzleistungen untergeschoben werden.

Geklagt hatte die Bad Homburger Wettbewerbszentrale gegen das Portal fluege.de aus Unister.

Aktenzeichen: I ZR 168/10