Nachrichten:2011-02-15: Nun auch Entschädigungsregeln bei Busreisen vorgesehen

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Regeln greifen aber erst bei Reisen ab 250 Kilometer Distanz und frühestens 2013.

Straßburg (EU), 15. Februar 2011. – Was für Bahn- und Flugkunden bereits gilt, soll auch zukünftig die Regel bei Busreisen sein. Voraussicht ab Ende 2013 gelten Bestimmungen, nach denen für Busreisen ab 250 Kilometer Entfernung Entschädigungen bei Verspätungen gezahlt werden müssen.

Es sind u.a. die Kosten für bis zu zwei nötige Übernachtungen und die Möglichkeit der vollen Fahrpreisrückerstattung bei einem verspäteten Beginn der Fahrt von mehr als zwei Stunden vorgesehen. Für verloren gegangenes Gepäck sind Maximalzahlungen von 1.200 Euro vorgesehen.

Allerdings gibt es durchaus Kritik. Denn für die meisten Fahrten – nämlich die unter 250 Kilometer – gibt es weiterhin keine Entschädigungen oder anders geartete Fahrgastrechte.

Im Falle einheimischer Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, die Regelungen mit einer Schonfrist von bis zu acht Jahren umzusetzen.

Für Behinderte besteht zwar das Recht, dass Begleitpersonen und Hilfsmittel wie Rollstühle und Blindenhunde kostenlos mitgeführt werden können. Ein Anrecht auf diese Beförderung besteht aber nicht.

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