Nachrichten:2010-12-01: Entschädigungen auch bei Fernbusreisen

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Vergleichbare Regelungen, wie sie für Flugunternehmen bereits wirksam sind, sollen auch Fernbusreisen gelten.

Brüssel (EU), 01. Dezember 2010. – Vertreter von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich auf einen Gesetzesplan, wenn Fernbusse mit einer Distanz von mehr als 250 Kilometern verspätet am Ziel eintreffen oder wenn die Fahrt ab- bzw. untergebrochen wird. Dies gilt jedoch nicht bei extremen Witterungen und Naturkatastrophen.

Bei einer verspäteten Abfahrt von mehr als zwei Stunden muss die Hälfte des Fahrpreises zurückgezahlt werden. Bei Fahrzeiten von mehr als drei Stunden muss bei einer anderthalbstündigen Verspätung ein Imbiss gereicht werden. Im Falle unterbrochener Reisen müssen bis zu zwei Hotelübernachtungen bis zur Höhe von 80 Euro pro Nacht gezahlt werden.

Da das Plenum des Europaparlaments und die Verkehrsminister noch zustimmen müssen, steht der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht fest.