Nachrichten:2010-11-04: Verschärfte Visaregeln für Russlandreisende

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Seit dem 1. November 2010 müssen Russlandreisende ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen.

Moskau (Russland), 04. November 2010. – Wie die russische Botschaft in Berlin mitteilte, erfolgt die Visavergabe für Russlandreisende nun nach dem „Prinzip der Gegenseitigkeit“.

Privatpersonen müssen als Garantie einen Kontoauszug, eine Verdienstbescheinigung oder den Nachweis von Wohneigentum vorlegen. Bei Geschäftsreisenden wird die Registrierung der Firma und eine Bestätigung des Arbeitsgebers verlangt, die Position des Angestellten, sein monatliches Gehalt und die Bestätigung der Dienstreise enthalten muss.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) protestierte bereits gegen die strengeren Visaregeln.

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