Nachrichten:2010-05-20: BGH: Gebühr für Kreditkartenzahlungen bei Ryanair nicht zulässig

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Erfolg für Verbraucherschützer: Ryanair darf keine Gebühren für die Zahlung ihrer Flüge mit Kredit- oder Geldkarten erheben.

Karlsruhe (Deutschland), 20. Mai 2010. – Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden (Az: Xa ZR 68/09), dass die Fluggesellschaft Ryanair keine Gebühren für die Zahlung ihrer Flüge mit Kredit- oder Geldkarten erheben darf, weil sie keine Zahlung „auf einem gängigen Weg“ anbot.

Der BGH entschied, dass die alleinige kostenfreie Nutzung der Visa-Electron-Karte nicht genügt. Allerdings darf eine Fluggesellschaft aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Barzahlungen ausschließen.