Nachrichten:2010-01-19: Entschädigungen auch bei US-Airlines

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Wenn der Start in Deutschland erfolgt, wird bei Ausfall oder Verspätung EU-Recht angewandt.

Karlsruhe (Deutschland), 19. Januar 2011. – Der Bundesgerichtshof veröffentlichte am Mittwoch ein Urteil, dem zufolge Fluggäste bei Ausfall oder Verspätung von Flügen nicht-europäischer Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche besitzen, wenn der Start in Deutschland erfolgt. Damit wurden die Passagierrechte weiter gestärkt.

Bei Delta Air Lines war man der Meinung, dass derartige Klagen in Deutschland unzulässig seien. Im Gerichtsurteil wurde bestätigt, dass eine Klage auch am „Erfüllungsort“ des Fluges, als dem entsprechenden Flughafen zulässig ist. Damit müssen Verpflegung, Hotelkosten und Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Aktenzeichen: X ZR 71/10

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