Nachrichten:2009-11-21: Schlafen 7 %, Essen 19 % MWSt

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Die Neuregelung wird die nötige Bürokratie erheblich erhöhen. Da hält sich die Begeisterung von Hoteliers sicher in Grenzen.

Hamburg (Deutschland), 21. November 2009. – Das Wahlversprechen der CSU, Hotelübernachtungen zukünftig mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuern, dürfte für die Hoteliers, aber auch andere Anbieter im Touristikgeschäft, zu erhöhtem Aufwand führen.

Da es nicht sein kann, dass Essen im Hotel geringer als in einem Restaurant besteuert werden, gilt nun – wie der Spiegel berichtet – natürlich der ermäßigte Steuersatz nicht für das Frühstück. Dass bedeutet, dass Übernachtung und Frühstück auf der Rechnung separat ausgewiesen sein müssen.

Da aber Hotels nicht die einzigen Übernachtungsmöglichkeiten sind, gilt nun der ermäßigte Steuersatz auch für Campingplätze.

Aber es gibt ja noch mehr Touristikangebote, die Übernachtungen enthalten. Nicht nur, dass jetzt auch Pauschalreisen o.ä. preiswerter werden müssten, sondern dem Käufer muss die Kalkulation offengelegt werden, damit er prüfen kann, ob die richtigen Mehrwertsteuersätze angewandt wurden.

Selbst in der CDU regt sich Kritik an den Sonderwünschen bayerischer Politiker, die die Interessen des regionalen Hotelgewerbes vertreten.

Die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes ist Bestandteil des sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Es soll ab Anfang 2010 gelten. Das Gesetz wurde zwar schon vom Bundeskabinett verabschiedet, aber noch nicht durch Bundestag und Bundesrat gebilligt.

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