Nachrichten:2008-12-02: Schonfrist für Lockangebote
EU-Kommission will erst ab Mai 2009 rechtlich gegen irreführende Preisangaben bei Flugangeboten vorgehen.
Brüssel (EU), 02. Dezember 2008. – Im September 2008 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die irreführende Preisangaben bei Flugangeboten verbietet. Trotzdem wird erst bei ca. 60 Prozent aller Anbieter danach verfahren. So gibt es nach wie vor Beschwerden über Verstöße von Fluggesellschaften.
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva will gegen dieses Problem vorgehen. Anfänglich mit Mahnungen und Hilfen für die betroffenen Fluganbieter. Ansonst wird den Mitgliedstaaten mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht, falls ihre Behörden die EU-Vorschriften nicht durchsetzten. Frühestens ab Mai 2009 werden erste rechtliche Schritte gegen die Airlines möglich sein.
Verwandte nachrichten
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- dpa via Spiegel Online, Brüssel verlängert Schonfrist für Schummelwerbung vom 02. Dezember 2008
- Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten (VO (EG) 1008/2008 vom 24. September 2008, ABl L 293)