Gelbfieberimpfung

durch das Gelbfieber-Virus verursachte Infektionskrankheit
Risikogebiete in Südamerika (2009).
Risikogebiete in Afrika (2009). Seit 2014 wrd auch Sambia hinzugerechnet.
Internationaler Gelbfieber-Imfpass nach dem neuen Muster 2005.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist in zahlreichen Staaten Einreisevoraussetzung für Reisende, die aus Risikogebieten kommen. Eine international anerkannte, bisher zehn Jahre gültige Bescheinigung ist der gelbe Impfpass nach WHO-Muster. Die Impfung selbst muss, wegen möglicher Nebenwirkungen und Lagervorschriften des empfindlichen Impfstoffes, durch zugelassene Stellen erfolgen, die bei Unverträglichkeit gegebenenfalls ein Impfbefreiungszeugnis (“exemption certificate”) ausstellen.

Die Krankheit, ein durch Virus verurachtes, hämorrhagisches Fieber, kommt im tropischen Afrika und Südamerika vor. Einige Länder Asiens sind zumindest theoretisch von Gelbfieber bedroht, ohne dass die Krankheit dort bislang vorkommt. Als Überträger kommen nur Stechmücken und Primaten in Frage. Da in den meisten betroffenen Regionen auch Malaria vorkommt, ist Vorbeugung gegen Mückenstiche sehr wichtig.

Der Impfschutz setzt erst nach zehn Tagen ein, d. h. es kann möglich sein, wenn bei Grenzübertritten eine fehlende Impfung nachgefordert wird, die Einreise solange verweigert wird. Kinder können ab dem sechsten Monat geimpft werden, empfohlen werden jedoch in Endemiegebieten Impfungen erst im Alter von einem Jahr. Über 60jährige sollten nur nach genauer Prüfung geimpft werden, HIV-Infizierte sollten, nachdem durch eine anti-retrovirale Therapie wieder eine gewisse Immunfunktion wiederhergestellt wurde, nachgeimpft werden.

Auf der 67. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2014 in Genf wurde eine Änderung des Annex 7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, von 2005) beschlossen. Nun gilt der einmalige Impfnachweis lebenslang, eine Auffrischimpfung ist nicht mehr nötig.[1]. Laut Generaldirektorin der WHO wird diese Änderung 24 Monate nach Notifizierung, also am 11. Juli 2016, verbindlich, die Umsetzung bleibt allerdings weiter Einzelstaaten überlassen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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